Sektorale Heilpraktik

 

Seit wenigen Jahren ist es Physiotherapeuten erlaubt, die Zusatzqualifikation „Sektorale Heilpraktik“ in ihrem Fachgebiet zu erwerben. Das Gesundheitsamt des Landkreises Gießen hat mir nach entsprechender Prüfung diese Zulassung im Oktober 2014 erteilt. Es ist mir nun möglich, Sie im Bereich der Physiotherapie auch ohne ärztliche Verordnung zu behandeln.

Dies bedeutet, dass ich im Bereich der Physiotherapie eigenverantwortlich diagnostizieren und die sich hieraus ergebenden Therapien anwenden kann. Ihr Vorteil: Eine speziell für Sie und auf ihre Symptomatik bezogene Therapie wird ohne Zeitverlust möglich. Selbstverständlich betrachte ich es als meine Pflicht, Sie bei ent-sprechender Symptomatik an Ihren Hausarzt oder einen Facharzt zu verweisen.

Als Patient mit einer privaten Krankenversicherung oder auch als gesetzlich versicherter Selbstzahler mit einer entsprechenden Zusatzversicherung haben Sie oftmals die Möglichkeit, die Leistungen der Sektoralen Heilpraktiker mit Ihrer Versicherung abzurechnen. Für meine Leistungen als Heilpraktikerin erstelle ich Rechnungen auf der Basis der Gebührenordnung für Heilpraktiker („GebüH“). Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung / Krankenkasse, ob Ihr Vertrag bzw. Tarif die Erstattung von Heilpraktikerleistungen enthält. Viele Versicherungen und Krankenkassen bieten ihren Kunden, aber auch Nichtmitgliedern, gegen geringe zusätzliche Beiträge entsprechende Zusatzversicherungen an.